Antrag für Ausschankbewilligung
Wer eine gastgewerbliche Tätigkeit ausübt, braucht gemäss Gastwirtschaftsgesetz ein Patent. Als gastgewerbliche Tätigkeit gilt auch der Verkauf von Speisen und Getränken an einer öffentlichen Veranstaltung.
Das Gastgewerbepatent für einen Anlass wird erteilt, wenn
- der Gesuchsteller handlungsfähig und charakterlich geeignet ist und für eine einwandfreie Betriebsführung Gewähr bietet;
- der nachgesuchten gastgewerblichen Nutzung keine bau-, feuer- und lebensmittelpolizeilichen Vorschriften entgegenstehen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Volkswirtschaft | 027 966 46 63 | kanzlei@taesch.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Preis
CHF 50.00Bemerkung
Mit diesem Online-Dienst können Sie für Ihr Fest die Ausschankbewilligung beantragen.
Verfahren
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus.
Der Antrag muss mindestens 3 Wochen vor Beginn der Festlichkeiten elektronisch eingereicht werden.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.